Lappland Waschstraßen – AWW Autowaschpark Wuppertal GmbH
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der AWW Autowaschpark Wuppertal GmbH betriebenen Waschstraßen, SB-Waschplätze, Staubsaugeranlagen und sonstigen Fahrzeugpflegeeinrichtungen.
Sie gelten an allen Standorten von Lappland Waschstraßen.
§ 2 Benutzung der Waschstraßen
- Die Benutzung der Waschstraßen ist ausschließlich für geeignete Fahrzeuge unter Beachtung der Betriebs- und Sicherheitshinweise zulässig.
- Die jeweils zulässigen Fahrzeugabmessungen und technischen Einschränkungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort. Ergänzende Informationen sind auf den jeweiligen Standortseiten unserer Webseite verfügbar.
- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
- Der Betreiber kann die Fahrzeugwäsche ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Eignung eines Fahrzeugs bestehen oder eine sichere Durchführung des Waschvorgangs nicht gewährleistet erscheint.
§ 3 Pflichten der Fahrzeugführer
Vor Beginn des Waschvorgangs sind insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:
- Fenster, Türen, Motorhaube, Kofferraum und Tank- beziehungsweise Ladeklappen ordnungsgemäß schließen und gegebenenfalls verriegeln.
- Abnehmbare Antennen und sonstige nicht waschanlagengeeignete Zubehörteile entfernen oder entsprechend den Herstellerangaben sichern.
- Außenspiegel und sonstige Fahrzeugteile entsprechend den Hinweisen des Personals und den Vorgaben des Fahrzeugherstellers vorbereiten.
- Automatische Scheibenwischer, automatische Bremsfunktionen und vergleichbare Systeme deaktivieren, soweit dies für den Waschvorgang erforderlich ist.
- Bei Förderbandanlagen die vorgeschriebene Getriebe- und Bremsstellung einhalten und während des Transports weder lenken noch bremsen, sofern keine andere Anweisung erfolgt.
Bei Unsicherheiten über die Eignung oder Vorbereitung eines Fahrzeugs ist vor Beginn des Waschvorgangs das Betriebspersonal anzusprechen.
§ 4 Fahrzeugzustand und besondere Anbauteile
Das Fahrzeug muss sich in einem für die automatische Fahrzeugwäsche geeigneten Zustand befinden.
Erkennbare Beschädigungen, lose Fahrzeugteile, nachträglich montierte Anbauteile oder sonstige Besonderheiten, die den sicheren Waschvorgang beeinträchtigen können, sind dem Personal vor der Wäsche mitzuteilen.
Für Schäden, die durch einen vom Kunden zu vertretenden ungeeigneten Fahrzeugzustand oder die schuldhafte Nichtbeachtung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen entstehen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Haftung
Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung verursacht werden.
Bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.
Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 6 Schadensmeldung
Festgestellte Schäden sollten möglichst unverzüglich dem Betriebspersonal gemeldet werden, damit eine zeitnahe Dokumentation und Prüfung erfolgen kann.
§ 7 Nutzung der SB-Waschplätze
- Die Nutzung der SB-Waschplätze erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der ausgehängten Bedienungs- und Sicherheitshinweise.
- Hochdruckreiniger und Reinigungsgeräte sind bestimmungsgemäß und mit ausreichendem Abstand zum Fahrzeug einzusetzen.
- Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist nur gestattet, soweit dies durch die örtlichen Nutzungshinweise ausdrücklich zugelassen ist.
- Schäden, die durch eine unsachgemäße oder schuldhaft fehlerhafte Nutzung der Einrichtungen entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§ 8 Staubsauger und weitere Pflegeeinrichtungen
Die bereitgestellten Staubsauger, Druckluftgeräte und sonstigen Pflegeeinrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden. Schläuche bitte nicht über den Lack ziehen!
Soweit eine kostenlose Nutzung nur für Waschkunden vorgesehen ist, ist diese auf berechtigte Kunden beschränkt.
Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind dem Betriebspersonal mitzuteilen.
§ 9 Sicherheit auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die ausgeschilderten Verkehrs- und Sicherheitshinweise.
Fahrzeuge sind mit angemessener Geschwindigkeit zu bewegen. Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer sind besonders zu berücksichtigen.
Bei Schnee, Eis und sonstigen witterungsbedingten Beeinträchtigungen ist besondere Vorsicht erforderlich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
